CDU kritisiert Kibiz-„Schnellschuss“
Die NRW-Landesregierung plant zurzeit ein Änderungsgesetz zum Kinderbildungsgesetz (Kibiz), welches schon im August in Kraft treten soll.
Platzsharing
Tagesmütter (offiziell Tagespflegepersonen) dürfen mit der bisher gültigen Regelung bis zu acht Betreuungsverträge abschließen, wenn hierbei auch Kinder mit nur geringem Betreuungsbedarf sind (sogenanntes Platzsharing). Dabei dürfen immer nur fünf Kinder gleichzeitig in der Betreuung sein. Das Änderungsgesetz sieht nunmehr vor, die maximal zulässige Zahl zu betreuender Kinder auf fünf Verträge pro Tagesmutter zu beschränken. Bei Zustandekommen dieser Änderungen werden Eltern mit geringerem Betreuungsbedarf nach Meinung der CDU zukünftig leer ausgehen, da „die Tagesmütter zwangsläufig zeitlich umfangreichere Betreuungsverträge abschließen müssten, um die Steuer- und Sozialabgaben erwirtschaften zu können“.
„Undurchdacht“
Der CDU Langenfeld zufolge ist die Institution der Tagesmutter eine unverzichtbare Säule des Betreuungsangebotes in Langenfeld, da sie Kinder auch nur für bestimmte Tage bzw. geringe Stundenkontingente aufnehmen können. „Diese Flexibilität in Ergänzung zum Kindertagesstättenangebot ist für viele berufstätige Eltern notwendig und in der Zukunft unverzichtbar“, unterstreicht CDU-Fraktionsvorsitzender Jürgen Brüne. Brüne weiter: „Diese neue Idee der rotgrünen Landesregierung ist ein undurchdachter Schnellschuss, der sicher nach hinten losgehen wird, weil dadurch die Vielfalt der Betreuungsangebote landesweit und so auch in Langenfeld gefährdet wäre.“
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