Politik / Langenfeld, 14.10.2011

Dichtheitsprüfung: Liberale sehen sich bestätigt

Die FDP Langenfeld sieht sich in ihrer Forderung nach der Absetzung der Abstimmung über die Satzung der Stadt Langenfeld zur Verkürzung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung bestätigt.

 

„Hätten Verunsicherung gerne vermieden“

Nachdem am 29. September die CDU-Landtagsfraktion angekündigt hatte, die Aussetzung der Dichtheitsprüfung zu fordern, gab es der Langenfelder FDP zufolge am 12. Oktober im Wirtschaftssauschuss eine Mehrheit aus FDP, CDU und Die Linke für einen FDP-Antrag, der einer Aussetzung der Prüfpflicht gleichkomme. „Die Verabschiedung einer Satzung zum jetzigen Zeitpunkt, wo mehr Unklarheit als Klarheit in der weiteren Entwicklung dieser Frage herrscht, kann zu zusätzlicher Verunsicherung der Langenfelder Bürger führen,“ erklärt der örtliche FDP-Chef Frank Noack, „diese Verunsicherung hätten wir gerne vermieden.“

„Bürgerfreundlich und pragmatisch“

Die Langenfelder FDP setze sich für „eine bürgerfreundliche und pragmatische Lösung“ bei der Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse ein und freue sich, dass auf Landesebene Bewegung „in die starre bürokratische Regelung von Rot-Grün“ komme. Der jetzt angenommene FDP-Antrag auf Bundeslandebene sehe eine Lösung nach niedersächsischem Recht vor. Das bedeute, dass die starren Fristen für die Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen aufgehoben würden und den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt werde, im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung entsprechende Regelungen per Satzung zu erlassen, soweit diese als notwendig angesehen würden. Gegebenenfalls könne die Kommune auf eine Prüfung verzichten. „Die finanziellen Belastungen für die Langenfelder Bürgerinnen und Bürger, die durch die Dichtheitsprüfung drohen, stehen in keinem Verhältnis zu dem Nutzen der Prüfung. Diese Bedenken haben wir bereits vor Wochen in der entsprechenden Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt deutlich gemacht. Wir lehnen die Prüfungen für Langenfeld weiterhin ab“, erklärt Frank Noack. Der Rat hatte Dienstag eine Satzung zur Verkürzung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten im Stadtgebiet Langenfeld beschlossen. Von den verkürzten Terminen sind 5600 Grundstücke betroffen. Betroffen sind nur Grundstücke mit Ableitungen für häusliches Abwasser, die vor 1965 errichtet wurden, oder Ableitungen für gewerbliches oder industrielles Abwasser, die vor 1990 errichtet wurden.

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