Politik / Langenfeld, 21.01.2012

Dichtigkeitsprüfung: B/G/L mit vielen Fragen

Anlässlich der aktuellen Diskussionen um die Kanalprüfungen für private Hausbesitzer rät die B/G/L-Fraktion allen Langenfeldern, „erst einmal abzuwarten“.

 

200-Kubikmeter-Grenze

Aus dem Landtag wurde laut B/G/L bekannt, dass es für Gebäude mit weniger als 200 Kubikmetern Abwasser zukünftig keine Prüfpflicht geben soll – es sei denn, sie stehen in Wasserschutzgebieten. „Die meisten Langenfelder Einfamilienhäuser werden unter der 200-Kubikmeter-Grenze liegen“, erklärt Gerold Wenzens von der B/G/L-Fraktion. „Allerdings liegt weit über die Hälfte des Langenfelder Stadtgebietes im Wasserschutzgebiet.“ Lediglich Teile Richraths, Berghausens, Wiescheids und Reusraths befänden sich außerhalb der Wasserschutzzonen und würden so von den neuen Plänen zur Kanalprüfung profitieren können, so Wenzens.

„Chaos“

„Aktuell befinden wir uns in einem politischen und rechtlichen Chaos“, so der B/G/L-Sprecher. Das sei sehr ärgerlich für die betroffenen Hausbesitzer und schlimm für die Unternehmen, die viel Geld in die Prüftechnik investiert hätten. Die B/G/L-Fraktion will Klarheit für die Langenfelder Hausbesitzer schaffen und hat eine entsprechende Anfrage gestellt. Am 9. Februar wird diese im Langenfelder Planungs- und Umweltausschuss behandelt. „Wir dürfen die Bürger mit ihren Fragen nicht alleine lassen. Und wir müssen verhindern, dass ihnen unnötige Kosten entstehen“, erklärt Wenzens. Nach aktueller Rechtslage müssten alle Hausbesitzer bis zum 31.12.2015 die Dichtigkeit ihres privaten Hausanschlusses von einem zertifizierten Unternehmen überprüfen lassen und entdeckte Schäden beheben. „Je nach Prüfungsart, Länge des Kanals und Reparaturaufwand entstehen für den Hausbesitzer dabei Kosten von einigen Hundert bis einigen Tausend Euro”, so Wenzens.

Fragenkatalog

Die Gemeinden sind per Gesetz dazu verpflichtet, die Bürgerinnen und Bürger über die Dichtheitsprüfung zu informieren und zu beraten (§ 61a Abs. 5 Landeswassergesetz). Hier die Anfragen der B/G/L, die am 9. Februar im Langenfelder Planungs- und Umweltausschuss behandelt werden sollen:

„- Wie schätzt die Verwaltung die aktuellen Diskussionen im Landtag ein und welche Konsequenzen zieht die Verwaltung daraus?

– Wie ist die Meinung der Verwaltung zur Aussetzung der Dichtigkeitsprüfung?

– Welche Auswirkungen hat der Erlass des NRW-Umweltministeriums vom Oktober 2011 bezüglich der Fristverlängerung von 2015 auf 2023 in Ausnahmefällen (Abwasserbeseitigungskonzept oder Selbstüberwachung des öffentlichen Kanals)?

– Wie wurden und werden die Bürger über die Dichtigkeitsprüfung durch die Stadtverwaltung konkret informiert?

– Wie viele Bürger haben bisher bei der Stadtverwaltung den Wunsch nach Informationen geäußert?

– Wie viele Bürger haben ein individuelles Beratungsgespräch genutzt?“

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