FDP zu „Optionskommunen“
Ablehnend steht die Langenfelder FDP-Fraktion der Idee gegenüber, die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in die Hände des hierfür optierenden Kreises Mettmann zu geben.
„Kein sinnvolles Unterfangen
Träger für Grundsicherung und Arbeitslosengeld II nach SGB II können entweder die Arbeitsgemeinschaften zwischen Bundesagentur für Arbeit und Kommunen (ARGEn) oder aber zugelassene kommunale Träger, sogenannte Optionskommunen, sein. Nicht nur die nachweisbaren Erfolge der Vermittlung durch die ARGEn vor Ort sprechen nach Ansicht der FDP für die Beibehaltung der jetzigen Vermittlungslösung. Der Aufbau einer neuen Vermittlungsinfrastruktur mit knappen kommunalen Finanzen erscheine auch wirtschaftlich widersinnig. Das Optionsmodell finde erfahrungsgemäß eher im ländlichen Raum Anwendung, wie zum Beispiel im Hochsauerlandkreis oder im Kreis Kleve. Es stehe für weniger Vermittlungsleistung zu höheren Kosten. Es sei anzunehmen, dass die bestehende informationstechnologische Infrastruktur komplett neu aufgebaut werden müsse. „Angesichts des dadurch zusätzlich erhöhten Finanzbedarfs des Kreises, der sich in der Kreisumlage niederschlägt, kein sinnvolles Unterfangen“, glauben Frank Noack und Hans-Peter Büttgenbach von der Langenfelder FDP.
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