Der Betriebshof – gab es hier eine „gewisse Selbstbedienungsmentalität“? Foto: Straub

Politik / Langenfeld, 19.11.2010

„Gewisse Selbstbedienungsmentalität“?

Das Arbeitsgericht Düsseldorf entschied in den letzten Tagen, dass die Stadt die drei von ihr im Sommer gekündigten Betriebshof-Mitarbeiter weiterbeschäftigen muss. Wir bieten ein „Round-up“.

 

„Scherbenhaufen“

Im Falle des Betriebshofsleiters haben offenbar schon formale Gründe ausgereicht, die Kündigung hinfällig zu machen. Der Personalrat sei nicht umfassend genug informiert worden. Bei einem anderem Mitarbeiter reichte das Entwenden von Elektroschrott (Grafikkarten usw.) nicht aus für eine Kündigung nach 28 Jahren Betriebszugehörigkeit. Es habe wohl eine „gewisse Selbstbedienungsmentalität“ geherrscht, soll der Richter der „NRZ“ zufolge gesagt haben; der „RP“ zufolge soll er auch gesagt haben, dass sich hier „ein Eigenleben“ entwickelt haben könnte. Der Betriebshofleiter führe (laut „RP“) zudem die gegen ihn erhobenen Vorwürfe auf „hochgradiges Mobbing“ zurück, auch habe er dem Verwaltungsvorstand vorgeworfen, seit der Kündigung „nicht ein klärendes Wort mit uns gesprochen zu haben“. Die Stadt will in allen drei Fällen Berufung einlegen – laut dem in der „WZ“ zitierten Anwalt des nun vor Gericht erfolgreichen Betriebshofleiters sei es aber ungewöhnlich, vor dem Erhalt des schriftlichen Urteils schon diesen Schritt anzukündigen. Übrigens: In strafrechtlichen Verfahren wird noch zu klären sein, ob an den durch die Presse geisternden und mit den drei Mitarbeitern in Verbindung gebrachten Tatbeständen Diebstahl, Unterschlagung, Veruntreuung und Betrug was dran ist. Wie auch immer – die „RP“ kommentiert: „Im Betriebshof-Skandal steht die Stadt arbeitsrechtlich vor einem Scherbenhaufen.“ Für Stadt und Steuerzahler könne es „richtig teuer“ werden, so die Stadt in der Berufung unterliege. (FST)

Siehe hierzu auch:

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