Politik / Monheim, 22.11.2010

KKV unterstützt Forderung nach Verbot

Das von der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) nun geforderte gesetzliche Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) erhält Unterstützung vom KKV.

 

„Diskriminierung“

Es wird auch vom Monheimer Bundesvorsitzenden des KKV (Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung), Bernd-M. Wehner, ausdrücklich unterstützt. Wörtlich lautet der Beschluss des ZdK, dem Wehner als Mitglied der Vollversammlung ausdrücklich zustimmte: „Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2010 ist deutlich geworden, dass die strengen deutschen Gesetze zum Embryonenschutz und zur Gendiagnostik – entgegen der bisherigen Rechtsprechung – kein generelles Verbot der PID regeln. Das Urteil macht eine unverzügliche erneute Befassung des Deutschen Bundestages mit den Grenzen der Reproduktionsmedizin notwendig. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) ruft nach reiflicher Abwägung auch der schwierigen Lebenssituation betroffener Paare die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, sich für ein gesetzlich ausdrücklich verankertes Verbot der PID in Deutschland auszusprechen, denn PID bedeutet Tötung von Embryonen allein wegen ihrer genetischen Eigenschaften und damit eine dramatische Diskriminierung insbesondere behinderten menschlichen Lebens.“

Ohne Wenn und Aber

Der KKV hat sich bereits mehrfach für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik ausgesprochen. Wehner erinnerte deshalb erneut daran, dass der katholische Sozialverband immer wieder für eine Menschenwürde ohne Wenn und Aber plädiere. Und da der Mensch sich von der Befruchtung an als Mensch und nicht zum Menschen entwickele, müsse dieser Schutz von diesem Zeitpunkt an gelten. Alles andere sei nur eine willkürliche Festlegung. „Deshalb darf es beim Lebensrecht keinen Kompromiss geben und deshalb muss der Bundestag in einem Gesetz Gentests an Embryonen verbieten”, so der KKV-Bundesvorsitzende.

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