Im Rathaus dürften die Entscheidungen des Arbeitsgerichtes Unruhe auslösen. Foto: Hildebrandt

Politik / Langenfeld, 18.11.2010

Weiterer Rückschlag für die Stadt!

Nachdem das Arbeitsgericht Düsseldorf letzten Montag der Stadt Langenfeld bereits Unerfreuliches beschert hatte, gab es laut „bild.de“ nun zwei weiteren gekündigten Betriebshofs-Mitarbeitern Recht.

 

„Alle Rauswürfe unwirksam“

Die insgesamt drei Mitarbeiter des Betriebshofs der Stadt Langenfeld seien den Netzseiten des Boulevardblattes zufolge „mit Erfolg vor Gericht gegen ihre Kündigungen vorgegangen“. Das Düsseldorfer Arbeitsgericht habe „alle Rauswürfe für unwirksam“ erklärt. Bereits Anfang letzter Woche hatte das Gericht zu Gunsten eines Mitarbeiters entschieden (wir berichteten), nun also folgten in zwei weiteren Fällen Entscheidungen.

Die Stadt gab nun folgende Erklärung ab:

„Zu zwei weiteren Urteilen in dem Arbeitsrechtsstreit zwischen der Stadt Langenfeld und im Sommer gekündigten Mitarbeitern des städtischen Betriebshofes kam es am heutigen Donnerstag. Während zu einer Verhandlung vom 26. Oktober 2010 heute ausschließlich das Urteil verkündet wurde, fand am Vormittag die dritte Verhandlung statt, die heute zu einem Urteilsspruch führte. Beide Urteile sehen das Arbeitsverhältnis der jeweiligen Mitarbeiter als nicht beendet an, es wurde demnach den Klagen der Arbeitnehmer stattgegeben. Wie schon beim ersten der drei anhängigen Verfahren in der vergangenen Woche kündigt die Stadt Langenfeld auch bei den beiden heute gesprochenen Urteilen an, in die Berufung zu gehen. Zu Inhalten der beiden Urteile kann sich die Stadt erst bei Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung äußern.“ (FST)

Siehe hierzu auch:

http://langenfelder.stadtmagazin-online.de/politik/artikelpolitik/article/gewisse-selbstbedienungsmentalitaet.html

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