Die CO-Pipeline. Foto: Hildebrandt

Regional / Politik / Monheim, 01.09.2014

CO-Pipeline: Freude über Urteil

KREIS METTMANN. Viele politische Beobachter freuen sich über das jüngste Urteil des OVG Münster zum Rohrleitungsgesetz.

 

Verstoß

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) sieht in dem vom NRW-Landtag vor einigen Jahren für die Bayer-CO-Pipeline erlassenen Rohrleitungsgesetz einen Verstoß gegen das durch Artikel 14 des Grundgesetzes geschützte Recht der Kläger auf Eigentum. Die von Dormagen nach Krefeld führende und noch nicht in Betrieb gegangene CO-Pipeline der Bayer AG stelle, so die Richter, im Ausgangspunkt ein Vorhaben dar, das zunächst vor allem dem privaten Interesse der Firma Bayer diene und durch das das Wohl der Allgemeinheit allenfalls mittelbar gefördert werde. Vor diesem Hintergrund müsse sich das Rohrleitungsgesetz an den hohen Anforderungen messen lassen, die das Grundgesetz für eine Enteignung zu Gunsten privater Unternehmen enthalte. Zwar habe der Gesetzgeber, wie es in einer Presseerklärung des OVG heißt, hier einen gewissen Einschätzungsspielraum, müsse aber den Enteignungszweck hinreichend bestimmt festlegen und den Enteignungsbegünstigten ausreichend an diesen Enteignungszweck binden. Beides sei jedoch durch das Rohrleitungsgesetz nicht geschehen.

Brüne „sehr gespannt“

Mit dem aktuellen Urteil des OVG sei ein „weiterer wichtiger Meilenstein gegen die Inbetriebnahme“ der CO-Pipeline erreicht, so nun die CDU Langenfeld. Es bleibe abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht über die erfolgten (vorläufigen) Enteignungen auf Basis des Rohrleitungsgesetzes von 2006 entscheiden werde. Langenfelds CDU-Fraktionsvorsitzender Jürgen Brüne hierzu: „Wir freuen uns mit allen Pipeline-Gegnern über diesen wichtigen Teilerfolg und sind nun sehr gespannt, wie das Bundesverfassungsgericht in der Frage der Vereinbarkeit des Rohrleitungsgesetzes mit dem Grundgesetz entscheiden wird. Zumindest ist schon mal sichergestellt, dass bis zum endgültigen Entscheid eine Inbetriebnahme ausgeschlossen ist. Wir werden auch weiterhin im Rahmen unserer Möglichkeiten mit den Bürgerinitiativen, den Bürgermeistern der betroffenen Städte im Kreis Mettmann sowie unserem CDU-Landrat Thomas Hendele gegen die Inbetriebnahme der CO-Pipeline kämpfen.“ Die Sicherheit der Langenfelder Bürgerinnen und Bürger habe für die CDU „absolute Priorität“ und deshalb werde sich „an dieser Haltung auch nichts ändern“. Brünes Parteikollege Frank Schneider, Bürgermeister der Posthornstadt: „Ein großer Erfolg, was die langjährigen Bemühungen der Kläger und vor allem der vielen vorbildlich engagierten Bürgerinitiativen angeht, die niemals müde geworden sind, ihre Argumente ins Feld zu führen.“

Grüne sehen sich bestätigt

Die bündnisgrüne Fraktion im Mettmanner Kreistag sieht sich in ihrer jahrelangen Kritik gegenüber der Kohlenmonoxid-Leitung bestätigt und dankt „der Bürgerinitiative und den vielen Bürgerinnen und Bürgern im Kreis für die hervorragende inhaltliche und öffentlichkeitswirksame Arbeit gegen die Inbetriebnahme der Pipeline“. Nun erwarte man das Aus der Pipeline durch die oberste Gerichtsinstanz in Karlsruhe. Die Entscheidung werde sich aber über Jahre hinziehen.

Hendele und Zimmermann begrüßen Entscheidung

Auch CDU-Landrat Thomas Hendele zeigte sich erfreut: „Ich begrüße die Entscheidung des Gerichts, das mit dem Vorlagebeschluss unsere Auffassung ein weiteres Mal untermauert.“ „Das ist ein echter Erfolg für uns”, betonte Monheims Bürgermeister Daniel Zimmermann. Er erläutert: „Denn die Richter am Oberverwaltungsgericht können nur dann an das Bundesverfassungsgericht weiterreichen, wenn sie tatsächlich erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Gesetzes haben. Dass sie diese Zweifel haben, ist gut für uns.“ Das Urteil gebe „auch den Richtern in Karlsruhe schon einmal eine wichtige Einschätzung vor“. Und es bestätige „letztlich voll umfänglich auch das, was wir als Monheimer Stadtrat schon seit Jahren immer wieder gemeinsam betont haben“.

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