Sorgt weiterhin für erhitzte Debatten – die noch nicht in Betrieb gegangene Kohlenmonoxid-Pipeline von Uerdingen nach Dormagen. Foto: Hildebrandt

Regional / Politik / Langenfeld, 21.04.2011

CO-Pipeline: Scharfe Kritik an Rotgrün

KREIS METTMANN. Der CDU-Landtagsabgeordnete für Erkrath und Hilden, Harald Giebels, kritisiert das Verhalten der rotgrünen Landesregierung zur CO-Pipeline scharf.

 

„Regierung hat Frist verstreichen lassen“

Anlass hierfür sei die Regelung in § 6 Absatz 2 des am 15. März 2006 vom Landtag Nordrhein-Westfalen beschlossenen „Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen (RohrLG)“. „Hiernach war das Rohrleitungsgesetz bis zum 31. Dezember 2010 zu evaluieren. Laut Gesetz war die Landesregierung verpflichtet, die Auswirkungen des Gesetzes zu überprüfen und dem Landtag bis Ende des letzten Jahres zu berichten. Diese Frist hat die Landesregierung verstreichen lassen. Erst mit Datum vom 30. März 2011 und damit drei Monate nach Fristablauf gab die Landesregierung an den Landtag einen Zwischenbericht zur Evaluierung des Rohrleitungsgesetzes“, so Harald Giebels, Landtagsabgeordneter und Rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion.

„Schwammig“

Harald Giebels kritisiert den Zwischenbericht als unzureichend: „Die Landesregierung hat lediglich den Verfahrensablauf geschildert und die im Ergebnis schwammigen Aussagen des rotgrünen Koalitionsvertrages zur CO-Pipeline wiedergegeben.“ Giebels weiter: „Eine konkrete Position gegen die CO-Pipeline enthält der Zwischenbericht nicht. Dies ist vor dem Hintergrund, dass im vergangen Landtagswahlkampf insbesondere die Wahlkämpfer der Grünen einschließlich des jetzigen Umweltministers Johannes Remmel mit dem Versprechen, die CO-Pipeline zu verhindern, hier bei uns vor Ort auf Stimmenfang gegangen sind, für alle Pipeline-Gegner mehr als enttäuschend.“ Offenbar wolle die rotgrüne Landesregierung das Thema aussitzen: Die Landesregierung habe nun erklärt, den Landtag „im Jahr 2011“ über die Auswirkungen des Rohrleitungsgesetzes abschließend zu berichten; zu einem konkreten Datum habe sich die Landesregierung aber nicht verpflichtet.

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