Vermischtes / Monheim, 24.04.2022

Einbürgerungstest bei der VHS

Anmeldungen werden bis zum 29. April angenommen.

 

Am 2. Juni

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen möchte, muss Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik durch den Einbürgerungstest nachweisen, sofern kein deutscher Schulabschluss vorhanden ist. Es ist eine schriftliche Prüfung, die das Grundwissen in Politik, Geschichte, Gesellschaftskunde und Demokratie abfragt. Der Test wird auch von Monheims Volkshochschule durchgeführt. Der Termin ist am Donnerstag, den 2. Juni, von 18 bis 19 Uhr. Anmeldungen werden bis zum 29. April angenommen. Die VHS ist zugelassene Prüfstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Durchführung dieses Tests. Die Teilnahmegebühr beträgt entsprechend den Bestimmungen 25 Euro, die bei der Anmeldung zu entrichten sind.

33 Fragen

Der Einbürgerungstest umfasst 33 Fragen, die einem Katalog aus 300 bundeseinheitlichen Fragen und zehn landesspezifischen Fragen entnommen werden. Sprachkompetenzen der Stufe B1 werden vorausgesetzt. Für die Beantwortung der Testfragen hat man eine Stunde Zeit. Als bestanden gilt, wenn mindestens 17 der 33 Fragen richtig beantwortet wurden. Das Testergebnis wird vom Bundesamt nach etwa vier bis sechs Wochen direkt an die Adresse der Teilnehmenden geschickt. Den Gesamtkatalog der Testfragen findet man im Online-Testcenter unter www.bamf.de unter dem Stichwort „Interaktiver Fragenkatalog Einbürgerungstest”. Eine persönliche Anmeldung mit Ausweis ist erforderlich. Nähere Informationen gibt es auf der Internetseite der VHS unter www.vhs.monheim.de im Programmbereich Deutsch als Zweitsprache und Integration. Termine zu Anmeldungen können unter Angabe der Nummer 22S3191 per E-Mail an vhs[at]monheim.de abgesprochen werden.

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