Vermischtes / Langenfeld, 18.06.2020

Grillplätze werden wieder vergeben

Mit den weiteren Lockerungen der Landesregierung NRW ist nun auch wieder das Grillen im Freien erlaubt.

 

Reservierung nötig

Für die Grillplätze im Freizeitpark ist damit ebenfalls die Corona-Pause beendet und die vor allem im Sommer begehrten Plätze werden wieder per Termin vergeben. Die Reservierungen für den Grillplatz können sowohl im Freizeitparkbüro als auch im Bürgerbüro des Rathauses (zu den üblichen Öffnungszeiten, Telefon 02173/794-4444) vorgenommen werden. Eine telefonische Reservierung ist leider nicht möglich, da die Grillplätze sofort bezahlt werden müssen. Das Freizeitparkbüro (Zum Stadion 93) ist montags bis donnerstags von 15 bis 16 Uhr sowie freitags von 13.30 bis 14.30 Uhr geöffnet und unter der Telefonnummer 02173/794-5562 zu erreichen. Die Grillplätze dürfen bis zum 30. September zwischen 8.30 und 22 Uhr genutzt werden, danach verkürzen sich die Nutzungszeiten im Herbst und im Winter. Die Benutzungsordnung ist im Internet auf der städtischen Homepage (Suchbegriff „Grillplatzanmietung”) zu finden. Abschließend weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass pro Grill-Gruppe maximal 10 Personen teilnehmen dürfen, da der Freizeitpark eine öffentliche Fläche ist, für die noch die Kontaktbeschränkung des Landes NRW mit bis zu zehn Personen gilt. Ferner muss nach Erlasslage des Landes der Teilnehmerkreis für vier Wochen schriftlich festgehalten werden. „Der Hinweis auf die ab sofort vom Land erlaubten Treffen mit bis zu 50 Personen greift hier nicht, da die 50-Personen-Regelung ausschließlich im privaten Umfeld oder Gesellschaftsräumen und auch dort nur zu ganz besonderen Anlässen greift”, klärt der Leiter des Referates Recht und Ordnung, Christian Benzrath, auf.

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