Vermischtes / Langenfeld, 19.06.2011

Haus- und Grundbesitzer im Rathaus

Der Ortsverband Langenfeld/Monheim des Vereins „Haus & Grund“ hielt Mitte der Woche seine Jahreshauptversammlung ab.

 

Privatinsolvenzen

Zur diesjährigen Jahreshauptversammlung der organisierten Haus- und Grundbesitzer in Langenfeld und Monheim trafen sich unter Vorsitz von Rechtsanwalt Hubertus von Buddenbrock rund 70 Mitglieder und Gäste im Sitzungssaal des Langenfelder Rathauses. Neben den satzungsgemäß vorgegeben Regularien nutzt der Vorstand die Versammlung regelmäßig, um seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen zu informieren. Diesmal referierte Rechtsanwalt von Buddenbrock selbst über die Folgen der privaten Insolvenz eines Mieters. Die Zahl der Privatinsolvenzen ist weiter ansteigend, nur rund 13.000 Fälle waren es in 2001, für 2009 sind mehr als 130.000 Verfahren angestrebt worden. Auch wenn nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberater in nur 2,5 Prozent der Fälle die Überschuldung auf Mietrückstände zurückzuführen ist, gilt es, das finanzielle Restrisiko des Vermieters durch die rechtzeitige und angemessene Reaktion auf erste Mietrückstände zu reduzieren. Schon die von den Schuldnerberatungen zunächst durchgeführten außergerichtlichen Einigungsversuche („flexible Nulllösung“) zielen auf einen weitgehenden Forderungsverzicht.

Vermögensnachteile

Konkret bedeutet das für den Vermieter, dass er zur Vermeidung weiterer Vermögensnachteile das Mietverhältnis frühzeitig kündigen sollte, wenn Zahlungsrückstände eintreten. Spätestens bei der Aufforderung eines Schuldnerwalters, Mietschulden mitzuteilen, ist es sinnvoll, so vorzugehen. Nur so erspart er sich größere Mietausfälle. Wird das Verbraucherinsolvenzverfahren nach Antrag bei Gericht eröffnet, gilt wegen der bis dahin erarbeiteten Mietrückstände § 112 Insolvenz-Ordnung eine gesetzliche Kündigungssperre, so dass es zu weiteren Rückständen kommen kann. Das heißt aber auch: Bestehen keine Mietrückstände, gibt es kein Kündigungsrecht des Vermieters, nur weil der Mieter eine Privatinsolvenz anstrebt. Spätestens, wenn auch Mietrückstände zur Privatinsolvenz führen, empfiehlt sich für den Vermieter anwaltliche Hilfe, damit er nicht in aufwendige Prozesse verwickelt wird, deren wirtschaftliche Nutzen in keinem Verhältnis zu seinem Aufwand stehen.

Nachlassinsolvenz

Zuletzt ging Rechtsanwalt von Buddenbrock auf die Nachlassinsolvenz ein; Fälle, in denen ein Mieter ohne zunächst erkennbare Angehörige verstorben ist. Fragen wie „Was geschieht mit restlichen Forderungen?, „Was ist mit den letzten Nebenkosten?“ oder „Wie verhält sich der Vermieter gegenüber plötzlich auftauchender Verwandtschaft?“ bergen spannende rechtliche Konsequenzen.

Jahresbericht

Zu Beginn hatten die Mitglieder den Jahresbericht 2010 zufrieden zur Kenntnis genommen; steigende Mitgliederzahlen, weiter hoher Beratungsbedarf vor Ort, aktuelle Arbeiten am Mietspiegel und Bericht über die Verbandsbemühungen um eine Mietrechtsreform waren die Schwerpunkte. Guido Boes wurde von der Versammlung als stellvertretender Vorsitzender wiedergewählt; Alexandra Probst verstärkt als kommissarische Kassenverwalterin nach dem Ausscheiden von Gerhard Eich den Vorstand. Siegfried Paffrath und Kurt Hollenbacher rücken als Beiratsmitglieder nach.

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