Vermischtes / Haan, 30.04.2018

Informationen zu Rasengräbern

Bei den verschiedenen Bestattungsformen entscheiden sich heute viele Angehörige für ein Rasengrab.

 

Erschwerung der Arbeit

Dabei handelt es sich um eine Rasenfläche, auf der die Grabsteine ebenerdig verlegt sind, so dass der Rasen problemlos großflächig gemäht werden kann. Die Pflege solcher Gräber wird vom Friedhofspersonal geleistet. Um diese großflächige Rasenpflege zu ermöglichen, dürfen laut Friedhofsatzung die Rasengräber nicht bepflanzt oder mit Grabschmuck versehen werden. Gleiches gilt für Felder mit anonymen Grabstätten. Doch viele Angehörige halten sich nicht an die Auflagen, keine Blumen oder Grabschmuck auf die Platten zu legen – das erschwert die Arbeit des Friedhofsgärtners ungemein. Befinden sich Grabschmuck oder Pflanzen auf der Fläche, müssen die Mitarbeiter des Betriebshofes diese vor jedem Pflegedurchgang wegräumen und gegebenenfalls entsorgen. Die Friedhofsverwaltung bittet daher die Angehörigen, die Blumen an den zentralen Stellen auf dem Haaner Waldfriedhof abzulegen. Die Kollegen des Betriebshofes vor Ort geben hierüber gerne Auskunft. In diesem Zusammenhang möchte die Friedhofsverwaltung darauf hinweisen, dass auch auf dem Friedhof Müll getrennt werden kann.

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