Vermischtes / Monheim, 22.03.2011

KKV begrüsst Urteil zu Kruzifixen

Zum Kruzifixurteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte äußert sich der KKV.

 

„Große Freude“

„Mit großer Freude nehmen wir zur Kenntnis, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit seinem Kruzifixurteil die Religionsfreiheit wieder vom Kopf auf die Beine gestellt hat.“ Mit diesen Worten begrüßte der Monheimer Bundesvorsitzende des KKV (= Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung), Bernd-M. Wehner, die Entscheidung des Gerichts, dass Kreuze in Klassenzimmern nicht gegen die Religionsfreiheit verstießen.

„Zeichen der Liebe und der Versöhnung“

Mit seinem Urteil habe der Gerichtshof deutlich gemacht, dass das Kreuz nicht nur ein Symbol für einen Geist der Gottes- und Nächstenliebe sei. „Es ist vor allem ein Zeichen der Liebe und der Versöhnung, des Friedens und der Opferbereitschaft.“ Die damit verbundene christliche Sicht des Menschen als Ebenbild Gottes und die daraus folgende Begründung der Menschenwürde garantiere letztlich deren Unantastbarkeit. „Besser kann der Schutz der Menschenwürde − auch in den Schulen − nicht begründet werden“, so der KKV-Bundesvorsitzende. Nicht zuletzt deshalb sei das Kreuz im Nationalsozialismus und in kommunistischen Diktaturen aus den Schulen und der Öffentlichkeit entfernt worden. Der KKV hatte bereits im Juni des vergangenen Jahres an die Große Kammer des Europäischen Menschengerichtshofs appelliert, das umstrittene Kruzifix-Urteil wieder zu revidieren.

Der Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung e.V. ist ein katholischer Sozialverband mit gut 90 Ortsgemeinschaften in ganz Deutschland. Informationen zum KKV erhalten Sie im Internet unter www.kkv-bund.de oder unter 0201/87923–0.

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