Vermischtes / Monheim, 03.10.2014

KKV-Kritik an Ethikrat

Der katholische Sozialverband KKV kritisiert eine Empfehlung des Ethikrates zum Inzest.

 

„Kuriose Begründung“

„Wie die Mehrheit des Ethikrates auf die Idee kommt, den Geschlechtsverkehr unter Geschwistern nicht mehr unter Strafe zu stellen, bleibt wohl sein Geheimnis. Ganz kurios ist aber die Begründung, das Strafrecht habe nicht die Aufgabe, moralische Standards durchzusetzen und Tabus zu bewahren.“ Derart kritisierte Bernd-M. Wehner, der Monheimer Bundesvorsitzende des KKV, den Vorstoß des Ethikrates in dieser Frage.

„Moralische Standards nicht banalisieren!“

Der Kommentator einer Tageszeitung habe Recht, wenn er feststelle, dass das Strafrecht genau diese Aufgabe zu erfüllen habe. Letztlich basierten alle Straftatbestände auf gesellschaftlichen Werturteilen. Mit der Begründung des Ethikrates könnte man ja künftig auch andere Dinge straffrei stellen, gibt Wehner zu bedenken. Kurios sei auch die Argumentation, das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung sei stärker zu gewichten als das „abstrakte Schutzgut der Familie“. Nach dieser Logik des Rates müsse man dann ja auch sexuelle Kontakte zwischen Eltern und Kindern erlauben. Im Übrigen stelle sich die Frage, so Wehner, wie eine Gesellschaft auf Dauer überleben wolle, wenn es keine allgemein verbindlichen Grundüberzeugungen mehr gebe. „Der Ethikrat ist daher mehr denn je gefordert, ethischen Leitlinien, wie sie im Grundgesetzt formuliert sind, wieder einen neuen Stellenwert einzuräumen und moralische Standards nicht zu banalisieren, sondern ihnen mehr Geltung zu verschaffen.“

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