Das neue Gebäude der Musikschule wurde 2015 eröffnet. Foto: Kerstin Frey

Vermischtes / Monheim, 22.01.2018

Musikschule: neue Möglichkeiten

Es gibt vereinfachte Verfahren sowie eine geänderte Regelung für Geschwister.

 

Seit Jahresbeginn

Seit Jahresbeginn gilt für die Musikschule eine neue Entgeltordnung. Erstmalig gibt es eine einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung von 30 Prozent. Bisher war die Geschwisterermäßigung an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Auch bei den Sozialermäßigungen gibt es eine Änderung: Statt dem bisher gültigen Verfahren der Einkommensprüfung durch die Musikschule reicht es nun, die Befreiung von den Rundfunkgebühren zu belegen (80 Prozent Ermäßigung) oder einen gültigen Wohngeldbescheid einzureichen (50 Prozent Ermäßigung). Alle Ermäßigungen gelten jeweils für das laufende Schuljahr und müssen mit Beginn den nächsten Schuljahres neu formlos beantragt werden. Die neue Entgeltordnung ist unter www.musikschule.monheim.de einsehbar, Anträge können per E-Mail an musikschule[at]monheim.de gesendet werden. (nj)

25.10. / Vermischtes / Langenfeld

Infopaket der Stadt

Baumaßnahmen sowie Brücken-Erneuerungen werden sich in den kommenden Monaten auf die Langenfelder Verkehrssituation auswirken.mehr

19.10. / Vermischtes / Monheim

Labubu-Trend kommt nach Monheim

In Anlehnung an die chinesischen Plüschmonster laufen entsprechend Kostümierte durch die Innenstadt und stehen für Fotos bereit.mehr

13.10. / Vermischtes / Monheim

Es geht in die Winterpause

Mit dem Herbst endet auch die Saison auf den städtischen Wasserspielplätzen.mehr

11.10.
Vermischtes / Monheim
Das Tanzbein schwingen
10.10.
Vermischtes / Langenfeld
„Klima im Kopf”
08.10.
Vermischtes / Langenfeld
Offener Nähtreff
05.10.
Vermischtes / Langenfeld
Literarisches Whisky-Tasting