„Rabbit-Notstation“: Betreiber verurteilt
Die beiden Betreiber der ehemaligen Rabbit-Notstation in Langenfeld wurden vorgestern vom dortigen Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt.
Bewährungsstrafe
Grund für die Verurteilung: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Einer der beiden wurde außerdem wegen einer falschen eidesstattlichen Versicherung und etlicher Vorbelastungen zusätzlich zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Aktionsgemeinschaft für Tiere übernahm im Herbst/Winter 2009 über 250 Kaninchen von der Rabbit-Notstation, viele verwahrlost, krank und schwerstverletzt. Das Stadtmagazin berichtete in Print- und Online-Ausgabe wiederholt über den Fall.
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