Kregelohs Kapitalmarkt-Kolumne (5)
In seiner fünften Kapitalmarkt-Kolumne beschäftigt sich Bankfachwirt Jens Kregeloh mit so genannten „Sofortrenten“.
Rente! Sofort!
Immer mehr Menschen investieren in „Sofortrenten“, um sich ein lebenslanges und garantiertes Zusatzeinkommen zu sichern. Wie dies funktioniert, erläutere ich an einem realen Beispiel aus meiner Praxis (Name geändert):
Herr Muster (geboren am 10.12.42) möchte für sein Zusatzeinkommen einmalig 100.000,- Euro zur Verfügung stellen. Vertrags- und Rentenzahlungsbeginn soll der 01.07.11 sein. Für ihn ergeben sich bei einem herausragenden Anbieter (übrigens erfordern Sofortrenten keine Gesundheitsprüfung) diese Zahlen:
Rentenzahlung aktuell 537,16 Euro pro Monat bzw. 6.445,92 Euro pro Jahr. Die garantierte, von den Überschüssen der Gesellschaft unabhängige Mindestrente beträgt für ihn 422,96 Euro pro Monat bzw. 5.075,52 Euro pro Jahr.
Vorteil 1: Diese 5.075,52 Euro sind also das „Schlimmste“, was ihm notfalls passieren kann!
Vorteil 2: Während dieses Zusatzeinkommen lebenslang gezahlt wird, hätte sich ein vergleichbares Sparguthaben bereits innerhalb von 16 Jahren aufgebraucht.
Vorteil 3: Die Besteuerung. Von den 6.445,92 Euro sind für ihn nur 966,89 Euro steuerpflichtig. Herr Muster hat trotz seines Ruhestandes einen Steuersatz von 15%. Somit werden lediglich 145,03 Euro Steuern pro Jahr von ihm zu bezahlen sein, was einer Netto-„Zusatzrente“ in Höhe von 6.300,89 Euro pro Jahr nach Steuern bedeutet!
Was geschieht denn mit dem Geld, wenn Herr Muster bspw. nach einem Jahr nun doch keine Rente mehr beziehen möchte oder gar verstirbt?
Vorteil 4: Im Falle der Kündigung des Vertrages erhält Herr Muster 95.768,44 Euro, die zusammen mit den ausgezahlten 6.445,92 Euro mehr ergeben, als er eingezahlt hat.
Vorteil 5: Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen eine Auszahlung in Höhe von 94.924,20 Euro. Zusammen mit den bereits ausgezahlten 6.445,92 Euro also ebenfalls mehr als die eingezahlten 100.000,00 Euro.
Kann man sich mehr Entscheidungs-Sicherheit für eine Kapitalanlage wünschen? Apropos Sicherheit:
Vorteil 6: Da Herr Muster sich noch in diesem Jahr für die Sofortrente entschieden hat, gilt für ihn auch noch lebenslang der gesetzlich garantierte Mindestzins von 2,25% pro Jahr. Jemand, der sich erst in 2012 oder später für einen solchen Vertrag entscheidet, erhält nur noch den Garantiezins von 1,75% p.a. Was marginal klingt, hat eine ganz erhebliche Auswirkung: Berechnungen haben ergeben, dass ein Vertrag ab dann circa 15% mehr Einmalbeitrag erfordert, um auf den gleichen Garantiebetrag zu kommen wie ein in 2011 abgeschlossener Vertrag. Herr Muster müsste in einem halben Jahr somit circa 115.000,- statt 100.000,- Euro für die gleiche garantierte Leistung „auf den Tisch legen“.
Ein überzeugender Grund, sofort zu handeln!
Lesen Sie auch mein mit Raimund Brichta verfasstes Finanzblog unter www.baissehaussepasse.de − kenntnisreich, konstruktiv, kontrovers.
Ihr Bankfachwirt
Jens Kregeloh
Telefon: 015111444644
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