Jens Kregeloh. Foto: privat

Anzeige / Wirtschaft / Regional, 02.11.2011

Kregelohs Kapitalmarkt-Kolumne (8)

In seiner achten Kapitalmarkt-Kolumne beschäftigt sich Bankfachwirt Jens Kregeloh mit dem „Vermögensschutz durch Pflegetagegeld“.

 

Keine – finanzielle – Angst vor dem Pflegefall!

So schützen Sie sich, Ihre Lieben und Ihr Erspartes vor den finanziellen Folgen eines Pflegefalls.

Es gibt Themen, mit denen man sich nicht gerne beschäftigt. Dazu gehören der Eintritt eines Pflegefalls und dessen Folgen. Hier widme ich mich dessen finanziellen Aspekten. Als ich 1989 der erste Zivildienstleistende des Kreises Mettmann in der Individuellen Schwerstbehindertenbetreuung wurde, habe ich jedoch auch alle anderen – vor allem psychologischen – Belastungsfaktoren hinreichend kennen gelernt.

Deutschland zählt derzeit 2,4 Millionen Pflegebedürftige. Täglich kommen 112 Menschen hinzu, davon 30 unter 65 Jahren. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt im Falle der Pflegestufe 3 gut € 1.500,-/Monat. Dies reicht jedoch bei Weitem nicht aus, um eine Vollzeitpflege (stationär oder ambulant) bezahlen zu können.

Unterstellen wir nachfolgend, dass nach Zahlung des gesetzlichen Pflegegelds und der Einbeziehung der monatlichen Rente des Pflegebedürftigen (so vorhanden) eine Kosten-Unterdeckung in Höhe von € 2.000,-/Monat besteht. Und berücksichtigen wir die statistisch durchschnittliche Pflegedauer von gut acht Jahren:

Dann entsteht im Laufe dieser Zeit eine Kosten-Unter­deckung in Höhe von € 192.000,- (€ 2.000,- x 12 x 8). In dieser Höhe muss eigenes Kapital – wenn vorhanden – verbraucht werden, welches in der Regel für Anderes oder Andere gedacht war. Die gute Nachricht ist: Davor können Sie sich schützen! Mit dem Abschluss eines so genannten Pflegetagegeldes. Hierfür wähle ich den Versicherungspartner, der 1985 (zehn Jahre vor der gesetzlichen Pflegeversicherung) diese Absicherung in Deutschland einführte.

Zwei Zahlenbeispiele: Für mich (Beitritt Oktober 2011, Alter 41) wählte ich ein Pflegetagegeld in Höhe von € 65,- pro Tag, also ca. € 2.000,-/Monat bei Pflegestufe 3 (€ 1.400,- bei Stufe 2 und € 600,- bei Stufe 1). Dafür zahle ich € 37,- pro Monat. Eine meiner Kundinnen zahlt hierfür (aufgrund ihres höheren Eintrittsalters von 66) € 220,- pro Monat. Nun wollen wir uns den Eintritt eines Pflegefalls nicht wünschen. Unterstellen wir aber beispielhaft für beide vorgenannten Fälle den Eintritt der Pflegestufe 3 im Alter von 75 unter Berücksichtigung der Frage „Lohnte sich dann der Beitrag?“:

Bis dahin hätte ich gut € 15.000,- an Beiträgen gezahlt. Bereits nach sieben Monaten Pflegetagegeld-Zahlung hätte ich dieses Geld also „wieder heraus“. Genannte Kundin hätte knapp € 24.000,- gezahlt – und den Betrag schon nach einem Jahr Pflegetagegeld-Zahlung „wieder heraus“. Dies empfinde ich als ein überaus faires Verhältnis. Und es zeigt, dass es keinen Grund gibt, eine solche Absicherung nicht auch in jungen Jahren schon vorzunehmen.

Sie möchten mehr hierüber erfahren? Ich freue mich auf Ihre Anfragen und das gemeinsame Gespräch. Übrigens: Die bisherigen Kolumnen finden Sie unter www.stadtmagazin-online.de in der Rubrik Wirtschaft. Podcasts (kleine Video-Interviews) zu jeder Kolumne finden Sie zudem unter www.kregeloh.de. Diskutieren Sie darüber hinaus aktiv Finanzthemen mit Raimund Brichta (Volkswirt und Moderator der n-tv Telebörse) und mir unter www.baissehaussepasse.de.

Ihr Bankfachwirt
Jens Kregeloh
Telefon: 015111444644

jens[at]kregeloh.de

www.kregeloh.de

Eine Übersicht aller Kapitalmarkt-Kolumnen finden Sie unter folgendem Link:

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